Die Freiheitlichen

Idee Rotationsfond zum Bausparen der Landesregierung als Reaktion auf Freiheitlichen Beschlussantrag
Dienstag, 31. Januar 2012 um 17:33 Uhr

roland_tinkhauser_neuMit Genugtuung stellen wir fest, dass nun auch die Landesregierung auf unseren Vorschlag zu einem Rotationsfond zum Bausparen aufgesprungen ist.

 

Bereits am 19. Dezember 2011 wurde von der Freiheitlichen Landtagsfraktion ein Beschlussantrag eingereicht, der die Errichtung eines Rotationsfonds für den privaten Wohnbau als Förderungsinstrument eines Bausparvertrages vorsieht.

Folgender Beschlussantrag wurde eingereicht:

In den ersten drei Quartalen des Jahres 2011 betrafen die abgeholten Baugenehmigungen laut ASTAT 2.752 000m³. Dies entspricht einem Rückgang von 14,5% im Vergleich zum selben Zeitraum 2010. Die geplante Kubatur für Wohngebäude beträgt 1.032 000m³ (-24,3% im Vergleich zum Vorjahr), jene für Nichtwohngebäude 1.720 000m³ (-7,3%). Im dritten Quartal waren 754 000m³ Kubatur geplant, die fast gleichmäßig auf Wohn- und Nicht- Wohngebäude entfielen. Im Vergleich zum dritten Quartal 2010 ist ein Rückgang von 8,2% verzeichnet worden.

Im Zeitraum vom 1. Jänner bis 30. September 2011 wurden Bauabschlüsse von insgesamt 1.683 000m³ getätigt und damit 16,9% weniger als in den ersten drei Quartalen des Vorjahres. Auch das dritte Quartal an sich verzeichnet negative Werte: 374 000m³ an Wohn- und Nicht-Wohngebäuden wurden abgeschlossen, im gleichen Zeitraum 2010 waren es 544 000m³ (-31,2%).

Aus oben genannten Zahlen ist klar ersichtlich, dass neben der Bautätigkeit für den gewerblichen Bau vor allen Dingen die Bautätigkeit für Wohngebäude stark eingebrochen ist. Gleichzeitig hat der Landtag im Haushaltsgesetz 2010 die Förderung des sog. Bausparens beschlossen, das natürlich dem privaten Wohnbau zugute kommt. Diese Förderung des Bausparens ist bisher noch nicht konkret in Angriff genommen worden. Mit diesem Tagesordnungsantrag soll die Grundlage geschaffen werden, dass Bauwilligen, welche einen Bausparvertrag (der in Zusammenarbeit mit Südtiroler Kreditinstituten auszuarbeiten ist) abgeschlossen haben, nach der sog. Ansparphase in den Genuss eines zinslosen Darlehens über einen zu errichtenden Rotationsfonds des Landes kommen. Die Mittel für diesen Rotationsfonds sollen aus dem Kapitel für den sozialen Wohnbau kommen, welche in den vergangenen Jahren nicht ausgegeben worden sind. Da es sich dabei um ca. 290 Mio. Euro handelt, dürften die Gelder für den Rotationsfonds für den privaten Wohnbau zu finden sein. Ein Rotationsfond, dessen Gelder jenen zur Verfügung gestellt werden, die über einen Bausparvertrag einen Grundstock an Kapital angespart haben, ist auch deshalb interessant, da die Darlehenszinsen stark im Steigen begriffen sind.

Der Südtiroler Landtag spricht sich aus obgenannten Gründen:

1. für die Umsetzung der gesetzlich vorgeschrieben Förderung des Bausparens aus, indem die Landesregierung mit Südtiroler Kreditinstituten ein Angebot für den privaten Wohnbau erarbeitet, das die sogenannte verpflichtende Ansparphase betrifft.
2. Für die Einrichtung eines Rotationsfonds für den privaten Wohnbau für Bauwillige, welche über einen Bausparvertrag nach der verpflichtenden Ansparphase Zugriff darauf erhalten. Detaillierte Modalitäten zum Erhalt der Gelder des Rotationsfonds und dessen vergünstigten Zinssatz legt die Landesregierung fest.

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