| Windpark Brenner: unveröffentlichter Regierungsbeschluss |
| Montag, 30. Januar 2012 um 16:57 Uhr | |||
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„Wenn die Landesverwaltung allerdings drei Monate nach erfolgter Beschlussfassung noch nicht in der Lage ist besagten Beschlussinhalt zu veröffentlichen und somit die Bürgerschaft (aber auch gewählte Abgeordnete) transparent über den beschlossenen Inhalt zu informieren, scheint doch möglicherweise etwas 'faul' zu sein. Will man vor einer kompletten Veröffentlichung des Beschlussinhaltes klären ob im Beschluss gemachte Auflagen (z.B. zur Windstärke und zum Vogelschutz) von den Projektbetreibern auch erfüllbar sind? Will man von Umweltverbänden angekündigte Rekurse aus irgendeinem Grund verzögern? Dem Unterfertigten liegt es fern der Landesregierung etwas zu unterstellen. Um dieser 'seltsamen' Vorgangsweise allerdings auf den Grund zu gehen und natürlich um endlich Einsicht in den Beschluss Nr. 1618 vom 24.10.2011 nehmen zu können, wird eine Landtagsanfrage ausgearbeitet und vorgelegt“, schließt Egger.
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