Die Freiheitlichen

Parteienfinanzierung - Regelungen auf Landesebene klar auf SVP zugeschnitten!
Donnerstag, 26. Januar 2012 um 17:05 Uhr

roland_tinkhauser_neuDer Skandal um die Finanzierung von SVP-Kandidaten im Gemeinderatswahlkampf in Meran durch den Verein „Kaufleute Aktiv“, der im Grunde keine Gewinnabsicht verfolgen dürfte, bringt das undurchsichtige Thema „Parteienfinanzierung“ bzw. das Thema „Kandidatenfinanzierung“ aufs politische Parkett und das ist gut so!

 

Dabei sind zwischen den einzelnen Parteien in Südtirol enorme Ungleichbehandlungen festzustellen:
So können z.B. Parteispenden an die SVP von der Steuer abgeschrieben werden, während eine Parteispende an die Freiheitlichen steuerlich nicht berücksichtigt werden kann. Gleichzeitig kommt die SVP in den Genuss einer exorbitanten Parteienfinanzierung mittels ihrer Parteizeitung „ZIS“, die jährlich mehrere Hunderttausend Euro an Staatsbeitrag erhält. Dass dabei nur Parteien mit Vertretern in Rom in den Genuss von Abschreibemöglichkeiten bzw. in den Genuss von staatlichen Steuergeldsubventionen kommen, wird wohl kein Zufall sein. Dass aber die Südtiroler Mehrheitspartei trotz massiver Bezuschussung einen Schuldenberg von nahezu 4 Mio. Euro vor sich herschiebt, spricht nicht gerade für die Wirtschaftskompetenz der Parteiführung.

Der Parteiobmann der SVP spricht sich ja fast täglich für Transparenz aus. Wenn aber ein Beschlussantrag der Freiheitlichen im Landtag zur Abstimmung kommt, dass Parteispenden und Spender ab einer Summe von 1.000 Euro offen gelegt werden müssen, stimmt die Mehrheit im Landtag dagegen – warum wohl? Das Problem der Parteienfinanzierung durch Vereine und Verbände, die unabhängig und nicht am Gängelband der SVP hängen dürften, tritt regelmäßig vor jeder Wahl auf. Die Freiheitlichen sind diesbezüglich für eine klare Regelung und haben bereits im vergangenen Jahr 2011 zwei Artikel im Freiheitlichen Wahlgesetzentwurf dazu eingebracht, die die Offenlegung von Parteispenden einerseits und das Verbot von Wahlwerbung durch Verbände andererseits vorsehen.

 

Wahlgesetzentwurf 112/11 der Freiheitlichen Landtagsfraktion

Art. 70 Verbot von Wahlwerbung durch Verbände
1. Vereinen und Verbänden, die nicht Parteiorganisationen sind und die öffentlichen Beiträge erhalten, ist jegliche Werbung für Parteien und Kandidaten untersagt.

Art. 71 Finanzen
1. Parteien und Listen, die Vertreter in den Landtag entsenden, müssen ihre Bilanzen, einschließlich der erhaltenen Spenden ab einer Summe von 5.000 €, jährlich dokumentieren. Das Landtagspräsidium sorgt für die Veröffentlichung im Sinne der Regelung für die Zuwendungen an die Landtagsfraktionen.

 

L. Abg. Roland Tinkhauser

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