| Parteienfinanzierung - Regelungen auf Landesebene klar auf SVP zugeschnitten! |
| Donnerstag, 26. Januar 2012 um 17:05 Uhr | |||
|
Dabei sind zwischen den einzelnen Parteien in Südtirol enorme Ungleichbehandlungen festzustellen: Der Parteiobmann der SVP spricht sich ja fast täglich für Transparenz aus. Wenn aber ein Beschlussantrag der Freiheitlichen im Landtag zur Abstimmung kommt, dass Parteispenden und Spender ab einer Summe von 1.000 Euro offen gelegt werden müssen, stimmt die Mehrheit im Landtag dagegen – warum wohl? Das Problem der Parteienfinanzierung durch Vereine und Verbände, die unabhängig und nicht am Gängelband der SVP hängen dürften, tritt regelmäßig vor jeder Wahl auf. Die Freiheitlichen sind diesbezüglich für eine klare Regelung und haben bereits im vergangenen Jahr 2011 zwei Artikel im Freiheitlichen Wahlgesetzentwurf dazu eingebracht, die die Offenlegung von Parteispenden einerseits und das Verbot von Wahlwerbung durch Verbände andererseits vorsehen.
Wahlgesetzentwurf 112/11 der Freiheitlichen Landtagsfraktion
Art. 70 Verbot von Wahlwerbung durch Verbände Art. 71 Finanzen
L. Abg. Roland Tinkhauser Kommentare (0)
![]() Kommentar schreiben
|

Parteibüro der Freiheitlichen
Kirchgasse 62
39018 Terlan
Tel.: 339 824 5109
Fax: 0471 256 054
E-Mail: info@die-freiheitlichen.com
Fraktionsbüro der Freiheitlichen
Südtiroler Landtag - 4. Stock
Crispistr. 6
39100 Bozen
Tel.: 0471 946 212
Fax: 0471 946 301
E-Mail: freiheitliche@landtag-bz.org
