Die Freiheitlichen

Handlungsbedarf beim Wohngeld
Montag, 30. August 2010 um 07:53 Uhr

10_thomas-egger_fp_63Reform des Wohnbauinstitutes kommt viel zu spät und stellt in Wahrheit nur ein überfälliges „Reförmchen“ dar

Offensichtlich aufgeschreckt von den Bestechungsermittlungen im Institut für sozialen Wohnbau (WOBI) hat die Landesregierung kürzlich eine Reform desselben beschlossen.
Die Neuerungen, vom zuständigen Landesrat Tommasini der Öffentlichkeit als große und vertrauensbildende Reform verkauft, beinhalten in Wirklichkeit längst fällige Selbstverständlichkeiten. Dazu gehören die Nutzung von Synergien zwischen Land und Institut (Personalverwaltung, Informatik, Rechtsabteilung) ebenso wie die Schaffung einer institutsinternen Abteilung für Finanzen sowie einer Stelle für Ausschreibungen. Auch eine interne Controlling-Stelle soll es künftig im Institut geben, dies zur Verbesserung der bisher kaum vorhandenen und somit sträflich vernachlässigten internen Kontrolltätigkeit.

Wie skandalös lange sich der Verwaltungsrat des Institutes und die Landesregierung gerade mit dem Aufbau eines Controllings Zeit gelassen haben, hat der Unterfertigte in seiner Eigenschaft als Vizepräsident der WOBI- Untersuchungskommission des Landtages jüngst aus zuverlässiger Quelle erfahren müssen. Demnach hat das Wohnbauinstitut bereits Ende der neunziger Jahre die Beratungsfirma Harrasser & Partner (später ROI-Team) mit der Ausarbeitung einer Reform-Studie beauftragt. Besagte Studie, welche zudem für den Steuerzahler nicht gerade kostengünstig gewesen sein soll, hat u. a. eindeutig die Notwendigkeit und den Aufbau eines internen Controllings hervorgehoben.

Teure Studien verschwinden auch in Südtirol in irgendwelchen Schubladen und werden mehr als zehn Jahre später - und um die Erfahrung einer Bestechungsaffäre reicher, für die natürlich niemand verantwortlich sein will – endlich umgesetzt und der Öffentlichkeit als vertrauensbildende (!) Reform verkauft. LR Tommasinis Reform ist für den Unterfertigten somit in Wirklichkeit nichts anderes als ein verspätetes und von Ermittlungen getriebenes Abarbeiten bisheriger Versäumnisse.
Von Synergien und neuen Ämtern einmal abgesehen, wird das WOBI wohl von echten Reformen nicht verschont bleiben können. Gerade das vom Institut verteilte Wohngeld (mittlerweile sind die bezüglichen Ausgaben explosionsartig auf 35 Milionen Euro pro Jahr angestiegen) steht wegen seiner Preistreiberei auf dem Südtiroler Mietmarkt in der politischen Diskussion. Nach Meinung des Unterfertigten sollte die Zuständigkeit für das Wohngeld, zur Vermeidung von Zweigleisigkeiten bei Mietzuschüssen, den Sozialdiensten der Bezirksgemeinschaften übertragen werden. Dies verbunden mit dem Ziel einer sozialverträglichen Abschaffung des Wohngeldes in dessen heutiger Form.


L. Abg. Dr. Thomas Egger

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