Die Freiheitlichen

Freiheitliche gegen vorgeschlagene Bauleitplanänderung zur Erweiterung der Bonvicini Klinik
Mittwoch, 10. März 2010 um 15:49 Uhr

1_pius-leitner_fp_63Umweltverträglichkeit und Zustimmung der Anrainer nicht gegeben

Der Landtagsabgeordnete und Parteiobmann der Freiheitlichen, Pius Leitner,  spricht sich entschieden gegen die vorgeschlagene Bauleitplanänderung zur Erweiterung der Bonvicini Klinik aus. Die besondere Lage lasse es nicht zu, dass die bestehende Kubatur im vorgeschlagenen Ausmaß verwirklicht werde.

„Die Chronologie des geplanten Ausbaues der Klinik wirft eine Reihe von Fragen auf, auf welche die Bevölkerung von der Landesregierung und von der Gemeinde klare Antworten erwartet. So wurde ein genehmigtes Bauprojekt aus dem Jahre 2006 nie verwirklicht. Die Verkehrsstudie aus demselben Jahr ergab erhebliche Parkplatzdefizite und eine deutliche Verkehrsbelastung, zumal in der Nähe einer Schule. Ein Bauprojekt aus dem Jahr 2007 sah eine Strukturvergrößerung um rund 80 Betten vor und im Juli 2008 genehmigte die Landesregierung die neuen Anforderungen für die Bewilligung und Akkreditierung des Bettenbereiches und des Day Hospitals für die physische Rehabilitation. Was nun konkret geplant ist und welche außerirdische Kubatur verbaut werden soll, wurde der Bevölkerung bisher vorenthalten und es musste erst eine Bürgerbewegung entstehen, um das Ausmaß der Bauleitplanänderung bewusst zu machen“, so Leitner.

Leitner erinnert besonders an dem jüngsten Umweltbericht der Gemeinde Bozen, der auf mehrere Problembereiche hinweise. Der geplante Eingriff betreffe ein empfindliches Waldgebiet, eine Landschaftszone von besonderer Schutzwürdigkeit und von kulturgeschichtlichem Wert. In unmittelbarer Nähe befinde sich eine Wohnzone und es bestehe eine beachtliche Hangrutschgefahr. Dazu komme eine drohende Umweltverschmutzung durch zusätzliche Verkehrsbelastung und eine anhaltende Baustellenproblematik.

„Es bleibt zu hoffen, dass der Bozner Gemeinderat diese folgenschwere Bauleitplanänderung nicht im Hau-Ruck-Verfahren durchwinkt, sondern dass es dem neu zu wählenden Gemeinderat vorbehalten bleibt, nach reiflicher Überlegung und nach gründlicher Abwägung aller Argumente eine endgültige Entscheidung zu treffen“, schließt Leitner.

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