| Haben die gemeindeeigenen Ensembleschutzbestimmungen in Innichen keine Geltung? |
| Donnerstag, 31. Dezember 2009 um 12:52 Uhr | |||||||||||||
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„Wenn man hört, wie in Innichen innerhalb weniger Monate gleich zwei Häuser, welche unter Ensembleschutz stehen, jetzt doch abgerissen werden dürfen, dann scheint sich die dortige Gemeindeverwaltung um die eigenen Bestimmungen wenig zu scheren“, stellt der freiheitliche Landtagsabgeordnete Sigmar Stocker in einer Aussendung fest. Das erste Haus war das „Rainer-Kande“ Haus und jetzt fällt das „Roder Fuchs“ Haus der Spitzhacke zum Opfer. Es ist für die Bürger unverständlich, dass die Gemeinde Ensembles festlegt und bei der ersten Entscheidung, bei der diese Bestimmungen greifen sollten, umfällt. Wenn diese beiden Besitzer das Recht eines Totalabrisses haben, dann haben auch alle anderen Besitzer von Ensembles das Recht, nachzuziehen – oder wie will die Gemeinde diesbezüglich argumentieren? Mit solch schwammigen Entscheidungen wie in Innichen dient man nicht der Sache, sondern verursacht nur Streit. „Regeln müssen klar verständlich sein und es darf in den Gemeinden nicht passieren, dass es Bürger gibt ‚die dürfen’ und andere Bürger ‚die nicht dürfen’. Ich fordere hiermit auch den Gemeindeverband auf, mit jenen Gemeinden Klartext zu sprechen, die den Ensembleschutz nicht ernst nehmen“, so Stocker abschließend. Kommentare (5)
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Dieter Happacher
schrieb:
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Ensembleschutz in Innichen Sehr geehrter Herr Stocker Leider muß ich mit befremden festellen, daß Ihre Informationen anscheinend nur aus einem Zeitungsartikel stammten, ansonsten sind Ihre Aussagen nicht zu erklären! Beim " Rainer-Kande " Haus wurde nur ein Teilabruch genehmigt. Im Fall vom " Roder-Fuchs" Haus entspricht es der Wahrheit daß abgerissen werden darf, aber dies keinesfalls im Wiederspruch der Ensembleschutzbestimmungen. Laut Ensembleschutz der Gemeinde Innichen ist ein Abbruch und Wiederaufbau eines geschützten Gebäudes dann möglich, wenn sich die Zweckbestimmung des Gebäudes ändert oder wenn die Kosten für eine Sanierung das vernünftige Mass überschreiten und beides trifft in diesem Fall zu. Das Haus muß man kennen um zu wissen daß ca. 50 % der Kubatur " Stall " sind und in Wohnungen umgebaut werden sollen. Dies aber ohne einen Abriß wohl nicht realisierbar sind. Sie werden eingestehen, daß die Regeln für den der sie kennt, klar und verständlich sind. Am Rande sei noch bemerkt, daß auch die Freiheitlichen von Innichen zugestimmt haben. Mfg Dieter Happacher |
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sehr richtig Herr Happacher Und nebenbei gesagt, scheint Herr Stocker nicht zu wissen, was Ensembleschutz im Gegensatz zu Denkmalschutz bedeutet. Gebäude unter Ensembleschutz können in Gegensatz zu denkmalgeschüzten Gebäuden unter gewissen Vorraussetzungen sehr wohl abgerissen werden. Der Neubau muss nachher nur den Merkmalen des Altbaus entsprechen. |
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Innichen Es wird alles in fast jeder Gemeinde so gedreht wie es dem passt der dabei viel verdient. Kein Wunder das viele Bürger abwandern.Toblach Innichen usw.Zu teuer-- und in Fehrienzeiten alles überfühlt und es ist noch nie genug.Ob Denkmalschutz oder nicht die Wohnungen kann kein Arbeiter kaufen, oder mieten.Ich sehe solche Wohnungen als Feriendomizil für Reiche.Nächstes kommt Aufstiegsanlagen Helm-Silian dann geht Helm- Rotwand usw. Und später reden wir dann über die Katastrophen und Klimaschutz .Wenn alles runter kommt ist es zu spät.Gehen Sie mal auf den Innichberg und sehen sich Innichen an --- am eingang die KASERNE - BAHNHOF - da könnte man einiges tut,wenn schon. Ich komme und kenne Innichen. |
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Hallo Dieter, was du da geschrieben hast ist in meinen Augen ein Schmarren. Da du mich als Freiheitlichen Gemeinderat mit hineinziehst bin ich auch gezwungen dir zu antworten. Am 15.04.2008 wurde im Gemeinderat über den Ensembleschutz abgestimmt. Außer mir waren alle, das heißt auch alle Anwesenden der SVP, für den Ensembleschutz. Persönlich find es absolut nicht richtig dass ich oder andere Personen über fremden Besitz entscheiden können. Das ist meine Einstellung, ob sie richtig oder falsch ist, ist eine andere Frage. Bei der Gemeinderatssitzung, wo man über einen teilweisen Abbruch des „Rainer-Kande-Haus“ (das Haus steht unter Ensembleschutz) zu entscheiden hatte, wurde mit Hilfe fast aller SVP-Gemeinderäte für einen Teilabbruch beschlossen. Ich war damals nicht anwesend. Beim „Roder-Fuchs-Haus“ war die Situation etwas anders. Es gab schon lange vorher Unterschriftensammlungen und Protestschreiben dass die Gesamte Zone nicht unter Ensembleschutz gestellt werden sollte, da mehrere Häuser Sanierungsbedürftig waren und das nur durch einen Abbruch und Wiederaufbau anscheinend möglich sei. Obwohl 3 oder 4 negative Gutachten von Fachleuten, gegen einen totalen Abbruch für das genannte Haus waren, beschloss man im Gemeinderat eine Umwidmung vom Bauleitplan, bei diesem Haus, von C auf D. Mit dieser Umwidmung kann das „Roder-Fuchs-Haus“ abgerissen und neu aufgebaut werden. Ich habe auch hier mit ja gestimmt, habe aber protokollieren lassen dass die außen Mauern im gleichen Stil gebaut werden müssen wie sie vor dem Abbruch waren. .Man muss Fairness halber sagen dass auch 2 Gutachten von Innichner Baufirmen (ein Gutachter war einmal Obmann der SVP in Innichen und der andere Gutachter ist im SVP Vorstand) vorgelegt wurden, die besagten dass man das Haus Abbrechen sollte und neu aufbauen. Mit diser Umwidmungsentscheidung muss das in Zukunft der ganzen, unter Ensembleschutz gestellte Zone, genehmigt werden. Lieber Dieter, hätten sich die SVP-Gemeinderäte bei beiden Abstimmungen so verhalten wie bei der Abstimmung über den Ensembleschutz, würde dann der teilweise oder ganze Abbruch der genannten Gebäude möglich sein?? In diesem Fall sieht man wieder, wer dauernd umfällt und wer standhaft bei seiner Meinung (falsch oder richtig) bleibt. Andreas Brugger Freiheitlicher Gemeinderat, Innichen |
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Ensembleschutz Ja, ich habe meine Informationen aus der Presse entnommen und in der Folge auch mit meinem F-Kameraden Andreas Brugger gesprochen. Weshalb Andreas wie gestimmt hat, kann nun jeder selbst nachlesen und ich habe mit seinem Abstimmungsverhalten auch kein Problem. Ich möchte als Nicht- Innichner nur folgendes festhalten: - wenn Bürger Innichens und auch Südtirols aus der Presse erfahren, dass zwei Häuser in Innichen, welche kürzlich erst unter Ensebleschutz gestellt worden sind, nun gänzlich bzw. teilweise gänzlich abgerissen werden dürfen, so bitte darf sich keiner wunrdern, dass man solchen Etnscheidungen nicht ganz folgen kann und dass man vorallem als Landespolitiker erst recht ein Auge daruf wirft. - weiters bin ich ja gespannt, ob das "Roder-Fuchs-Haus 2" nun die gleichen Merkmale des historischen "Roder-Fuchs-Hauses" aufweisen wird, oder ob es ein neuer, klassischer und scheußlicher Betonkasten werden wird, wie in so vielen anderen Gemeinden unseres Landes. mit herzlichem Gruß nach Innichen, Sigmar Stocker |
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