Die Freiheitlichen

Landesverbraucherzentrale: eine Budgetkürzung durch das Land ist strikt abzulehnen
Mittwoch, 04. November 2009 um 10:22 Uhr

10_thomas-egger_fp_63Mit Landesgesetz vom 20. Mai 1992, Nr. 15, („Initiativen des Landes im Bereich des Verbraucherschutzes“), erfuhr der Verbraucherschutz in Südtirol eine deutliche Aufwertung und auch eine rechtliche Anerkennung.

Seit nunmehr knapp zwanzig Jahren leistet die Landesverbraucherzentrale (LVZ) eine mittlerweile wohl unverzichtbare Arbeit im Sinne und im Interesse der Südtiroler Verbraucher. Dies durch unzählige Initiativen, durch stete Preisvergleiche und durch zahlreiche unabhängige Veröffentlichungen. Auch die Schlichtungskompetenz der Verbraucherzentrale zur Beilegung von Streitfällen sei nicht unerwähnt.

Gerade in Zeiten der wirtschaftlichen Krise und des allgemeinen Kaufkraftverlustes mutet es mehr als sonderbar an, wenn der vom obenerwähnten Landesgesetz eingesetzte "Landesbeirat für die Verbraucherzentrale" vor kurzem beschlossen hat, den gesetzlich vorgesehenen Beitrag des Landes an die Verbraucherzentrale deutlich zu kürzen (von Euro 450.000 für das laufende Jahr auf Euro 408.000 für das Jahr 2010; dies entspräche einer Kürzung von mehr als 9%). Dies trotz anderslautender Versprechen der Landesregierung, wonach - trotz des angeblich knapper werdenden Landeshaushaltes - im sozialen und gesundheitlichen Bereich keine Kürzungen vorgenommen würden.

Wenn im Landesbeirat für den Verbraucherschutz aber die Wirtschaftsvertreter (!) samt dem Landeshauptmann als Vorsitzenden die Mehrheit haben, dann darf man sich über solche Entscheidungen nicht wundern.

Wir Freiheitlichen können diese „Sparmaßnahmen“ jedenfalls nicht nachvollziehen, werden unverzüglich eine entsprechende Landtagsanfrage einreichen und uns auch im Rahmen der Haushaltsdebatte für eine weiterhin ausreichende Finanzierung der Verbraucherzentrale einsetzen.

L. Abg. Dr. Thomas Egger

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