| Gesetzgebung contra Wertvorstellung |
| Freitag, 03. Juli 2009 um 12:43 Uhr | |||||
|
„Der Landtag hat sich mehrheitlich aus Gründen des Tierschutzes gegen das Schächten ausgesprochen. Das Schächten ist aber laut EU-Richtlinien bzw. laut italienischer Verfassung, Art. 19 erlaubt. In zwei Schlachthöfen, am Ritten und im Sarntal, darf daher 'laut religiösem Ritus' geschlachtet werden. Es stellt sich aus diesem Grund für uns schon die Frage, ob ein mehrheitlich gefasster Beschuss des Landtages noch das Papier wert ist, auf dem es steht, wenn EU Richtlinien, aus welchem Grunde auch immer das religiöse Schlachten anhand sogenannter bestimmter Regeln erlaubt, welche die Gebote der Gebetsbücher respektiert“, so der L. Abg. Roland Tinkhauser. „Grundsätzlich muss diskutiert werden, ob westliche Werte - darunter fällt auch der Tierschutz – mit religiösen Bräuchen von Einwanderern überhaupt kompatibel sind oder nicht. Es muss auch diskutiert werden, welche Werte eine aufgeklärte europäische Gesellschaft höher schätzt, eigene aus der Aufklärung und dem Humanismus entstandene oder die sogenannten 'Gebote der Gebetsbücher’“, so Tinkhauser weiter. „Übrigens sprechen wir uns auch ganz klar gegen das sogenannte 'Gnaggen' von Tieren aus, wie es angeblich vereinzelt noch bei uns üblich sein soll, um Missverständnisse bereits im Voraus auszuräumen“, so Tinkhauser abschließend. Kommentare (1)
![]()
Thomas Seger
schrieb:
|
|
1) "religiöses" Schächten 2) Was versteht man bitte unter "gnaggen" ? Geschätzter Herr Landtagsabgeordneter ! Sie haben vollkommen recht. Das sei hier einmal vorangestellt. Ich möchte in diesem Zusammenhang zwei Fragen an Sie stellen: 1) Ist in Italien- und somit leider auch in Südtirol - beim Schächten die v o r h e r i g e Betäubung vorgeschrieben, oder eine solche n a c h dem sogenannten Schächtschnitt ? Bei uns in Österreich ist es ja so, daß man zuerst den Schächtschnitt durchführt und d a n a c h die Betäubung erfolgt. Trotzdem leidet das Tier erhebliche Qualen, aber das war der Minimalkonsens, den man mit den Moslems - gerade noch und mit viel ach und weh - erzielen konnte. In diesem Zusammenhang sei bemerkt, daß es islamische Rechtsgelehrte gibt, die keinen Widerspruch mit dem Koran darin sehen, daß das Tier v o r h e r betäubt wird. Andere wieder lehnen das ganz entschieden ab und halten das für eine Abkehr von der "reinen islamischen Lehre". Es gibt eine österreichische Tierschutzorganisation, die Betäubungsgeräte für die libanesischen Schlachthäuser geliefert und die dort Tätigen darauf eingeschult hat. So konnte das Tierleid etwas erleichtert werden. Dort akzeptiert man mittlerweile das v o r h e r i g e Betäuben. Das Problem scheint mir darin zu liegen, daß es im Islam keine verbindlichen und für alle Moslems geltenden und ausformulierten Detailvorschriften zu bestimmten religösen Fragen gibt, wie etwa in der katholischen Kirche durch den Pabst (natürlich sind dessen "Lehrmeinungen" auch in manchen Punkten mehr als anzweifelbar) s o n d e r n, daß es unzählige, einander mitunter widersprechende Rechtsmeinungen, sogenannte "Fatwas" gibt. 2) Was versteht man unter "gnaggen" ? Dieser offensichtlich typische tirolerische Ausdruck ist mir völlig unbekannt ? Jetzt muß ich - wenngleich es nicht zum Thema passt - eines hier noch zur Diskussion stellen: Der Erfolg der "Südtiroler Freiheitlichen" bei der letzten Landtagswahl war - nach manchen erfreulichen"auf" und noch mehr ebenso schmerzlichen "ab" wirklich sensationell. ABER: Wenn ich mir die anderen oppositionellen Parteien der deutschen Volksgruppe ansehe, muss ich Ihnen die Frage stellen, ob Sie es für möglich halten, daß man später unter einem gemeinsamen "Dach" kanditiert, oder ob Sie glauben, daß sich mittelfristig andere Mitbewerber zugunsten der noch weiter gestärkten Freiheitlichen auflösen werden. Die Unterschiede in sachlichen und vor allem die deutsche Volksgruppe betreffenden Fragen scheinen mir nicht so groß zu sein. Es kann natürlich durchaus sein, daß das Modell "getrennt kämpfen und vereint schlagen" erfolgversprechender ist. Entschuldigen Sie, daß ich etwas ausführlicher wurde, bzw. werden musste. Mit freundlichen Grüßen Thomas Seger Thomas SEGER Meiereigasse 14 A-2340 Mödling |
| < Zurück | Weiter > |
|---|

Parteibüro der Freiheitlichen
Kirchgasse 62
39018 Terlan
Tel.: 339 824 5109
Fax: 0471 256 054
E-Mail: info@die-freiheitlichen.com
Fraktionsbüro der Freiheitlichen
Südtiroler Landtag - 4. Stock
Crispistr. 6
39100 Bozen
Tel.: 0471 946 212
Fax: 0471 946 301
E-Mail: freiheitliche@landtag-bz.org
