| Causa „Carabinieri-Kaserne Meran“: Verhöre auf Video aufzeichnen |
| Montag, 29. Juni 2009 um 09:40 Uhr | |||||
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Fragwürdige Verhörmethoden, Einschüchterungsversuche durch die Polizeibeamten und die Überschreitung bestimmter humaner Grenzen sind immer wieder ein Thema und zwar weltweit. In einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat darf es aber niemals so weit kommen – schon gar nicht durch Staatsbeamte. Es muss sowohl im Interesse der Staatsbeamten, als auch der Bürgerinnen und Bürger stehen, dass alle Verhöre auf Video aufgezeichnet werden. Sollte der Zweifel entstehen, dass in der Verhörkammer klare Grenzüberschreitungen vorgefallen sind, dann sind die Video-Aufzeichnungen als gerichtliches Beweismittel heranzuziehen. Ohne Video-Beweise kann es hingegen immer wieder zu fragwürdigen Situationen kommen, die nie ans Tageslicht geraten. Natürlich stellt sich dabei auch irgendwo die Frage nach dem Schutz der Privatsphäre, weil durch die Aufzeichnung Videos existieren, die unter Umständen intime Details über den Verhörten beinhalten. Die so genannten Gesetze zum Schutz der Privatsphäre müssen allerdings als ein Schutz der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Macht der Staatsverwaltung verstanden werden. Und von einem solchen Schutz kann man auch in Bezug auf Verhör-Aufzeichnungen sprechen. Wenn ein ernst zu nehmender Zweifel an den Verhörmethoden besteht, dann müssen die Videos zur Wahrung der Rechte der Bürger begutachtet werden. Insgesamt lässt sich feststellen, dass das Vertrauen der Südtirolerinnen und Südtiroler in die italienischen Sicherheitsbehörden gering ist. Die Polizeibeamten werden immer noch nicht als ein Sicherheitsdienst wahrgenommen, sondern vor allem als ein präpotentes Machtorgan des italienischen Staates. Video-Aufzeichnungen der Verhöre würden bestimmte Situationen gar nicht erst aufkommen lassen und müssten sowohl dem Interesse von Bürgerinnen und Bürger, als auch jenem der ausführenden Polizeibeamten entsprechen.
Kommentare (1)
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Gerd Herbst
schrieb:
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Aufzeichnung von Verhören Hallo Herr Demanega, das wäre - vorbehaltlich der individuellen Zustimmung der zu Verhörenden - der richtige Weg. G.H. |
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