| Stellungnahme zur Wählbarkeit des Landtagsabgeordneten Egartner |
| Freitag, 19. Juni 2009 um 11:41 Uhr | |||||
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Rein rechtlich betrachtet sei - so die Aussage diverser Kommissionsmitglieder aber auch von Experten - die Position des Kollegen Egartner eindeutig die problematischste. Für den Grünen Abgeordneten Dello Sbarba, der dem Landtag einen Minderheitenbericht zum Thema vorlegen wird, scheint aufgrund der bestehenden Gesetzeslage sogar eindeutig klar zu sein, dass Egartner unwählbar war. Der Gang vor die zuständige Gerichtsbehörde scheint, unabhängig von der „politischen“ Entscheidung im „Hohen Haus“, wohl nicht ausgeschlossen. Zuvor wird aber jeder einzelne Landtagsabgeordnete nach bestem Wissen und Gewissen über die Wählbarkeit der Mandatare zu befinden haben. Dies im Wissen, dass der Wählerwille in der Demokratie von größter Bedeutung ist, dass aber Wahlen natürlich auch gesetzeskonform ablaufen müssen und dass die Kandidaten ihre persönliche rechtliche Position bereits vor einer Wahl prüfen sollten. Der Unterfertigte wird sich in seiner persönlichen Entscheidung allerdings nicht von zu erwartenden Nebengeräuschen leiten lassen, sondern nur rein rechtlichen Argumenten und seinem Gewissen folgen. Dies auch unter Anwendung des Grundsatzes, wonach das Gesetz für alle gleich ist. Eine rein politisch motivierte „Rechtsinterpretation“ zu Gunsten eines oder mehrerer Politiker, kann dem einfachen Bürger, der täglich die Strenge des Gesetzes zu spüren bekommt, weder erklärt noch zugemutet werden. In diesem Sinne werde ich im Landtag, aufgrund des oben Geschilderten zumindest zur „Causa Egartner“, das Einholen eines unabhängigen Rechtsgutachtens vorschlagen, ähnlich wie dies bereits Kollege Pius Leitner - leider vergeblich - in der Kommission gemacht hat. Dies zum Zwecke der Erleichterung einer rechtlich nachvollziehbaren Entscheidungsfindung. Nur eine rechtlich saubere Lösung wird das Image der Politik wieder stärken und den Eindruck verhindern, dass die Politiker ihre eigenen Gesetze nicht einhalten. Ohne rechtliche Klarheit und Transparenz bzw. ohne wesentliche neue Argumente, wird es dem Unterfertigten wohl nur schwerlich möglich sein, der Wählbarkeit aller Abgeordneten zuzustimmen. Es bleibt also zu hoffen, dass die Forderung nach einem unabhängigen Rechtsgutachten (evtl. von der Staatsadvokatur) von der Regierungsmehrheit im Landtag nicht niedergestimmt wird. Für die Zukunft erscheint eine Überprüfung der Wählbarkeit bzw. die Erläuterung von Unwählbarkeitsgründen bereits vor der Wahl allerdings angebracht. Dies um Kandidaten gegebenenfalls eine rechtzeitige Beseitigung von „Hindernissen“ zu ermöglichen.
L. Abg. Dr. Thomas Egger Kommentare (1)
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ein blauer
schrieb:
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interessenskonflikte mag sein, dass bei herrn egartner ein besonders krasser fall von interessenskonflikt eines politikers vorliegt, der bereits im vorfeld (!) der landtagswahl zu dessen unwählbarkeit hätte führen müssen. ich bin mir allerdings sicher, dass sich 'der kleine bürger' besonders für die vielzahl von interessenskonflikten der restlichen 34 abgeordneten interessieren würde, die sich für diese beinahe zwangsläufig aus deren nebentätigkeiten und den daraus resultierenden einkünften ergeben. ein blauer |
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