| Pressekonferenz: Das verschwiegene Gutachten und was wir vom Landesrat Widmann sonst noch wissen möchten |
| Freitag, 29. Mai 2009 um 10:43 Uhr |
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Dr. Gianfranco Jellici, Ressortdirektor im Assessorat für Transportwesen, soll Ende Juni 2008 das Amt für Personennahverkehr angewiesen haben, für den Konzessionär S.A.D, eine private Gesellschaft, die von Herrn Dr. Piero Maccioni in der Eigenschaft als Geschäftsführer und Generaldirektor geführt wird und in welcher dieser zudem Mehrheitsaktionär ist, die Konzession für alle schon bestehenden Bahnstrecken sowie für jene, die in Zukunft dazu gekommen sollten (Zugverbindungen zwischen Bozen und Innsbruck) für 12 Jahre mittels direkter Beauftragung zu vergeben bzw. den entsprechenden Konzessionsakt vorzubereiten. Dr. Tristano Vicini, inzwischen suspendierter Amtsdirektor, soll Herrn Dr. Jellici mitgeteilt haben, dass er gegen eine Direktvergabe einer neuen Konzession an den privaten Konzessionär S.A.D. ohne eine öffentliche Ausschreibung sei, weil dieser Konzessionär bereits im Besitz einer Konzession sei, die im Sinne des oben genannten Landesgesetzes Nr. 16/1985 alljährlich verlängert wird und dass zumindest eine artikulierte Vorprüfung der Verwaltungsakte notwendig sei. Die Ablehnung der direkten Konzessionsbeauftragung der S.A.D. AG für den öffentlichen Bahntransport war damit verbunden, dass Dr. Vicini dieselbe Rechtsauffassung vertrat wie der an der Universität von Bologna lehrenden Uni- Prof. Avv. Stefano Zunarelli, der in einem angeforderten Gutachten pro veritate zur Schlussfolgerung kam, dass die bestehende Rechtslage in zwingender Weise vorsieht, dass eine direkte Vergabe der öffentlich-lokalen Transportdienste auf ordentlichem Weg, also mittels einem für alle zugänglichem Ausschreibungsverfahren, zu vergeben ist. Die einzige Ausnahme hätte in der Möglichkeit des in-house providings nach dem in Kraft treten der EU-Verordnung Nr. 1370/2007 bestanden. Außer dieser Möglichkeit gibt es keinen gangbaren Weg, andere Formen der Direktzuweisung und insbesondere von neuen Direktzuweisungen von Konzessionen zu vergeben. In diesem spezifischen Fall war eine Lizenzvergabe für die SAD AG mittels des Rechtsweges des in-house providings deshalb nicht möglich, weil die SAD AG eine private Gesellschaft ist, die sich in keiner Weise einer Kontrolle seitens des Landes unterziehen muss. Anders wäre es gewesen, wenn die SAD AG eine öffentliche Gesellschaft wäre, die vom Land direkt kontrolliert wird. Genauso war es nicht möglich, die EU-Verordnung Nr. 1370/2007 anzuwenden, weil diese Gesetzesbestimmung erst am 09. Dezember 2009 in Kraft treten wird und des Weiteren verbietet auch diese eine Direktvergabe der Konzession. Obwohl die Rechtslage keine Direktvergabe der Konzession an die SAD AG ermöglichte und obwohl im zuständigen Amt Einwände gemacht wurden, wurde ein entsprechender Konzessionsakt vorbereitet und schlussendlich auch unterschrieben. Um sich besser ein Bild über den Wert der SAD-Konzession machen zu können, muss man wissen, dass das Assessorat die SAD AG alljährlich für die Bahnfahrten mit ca. 17.000.000 Euro Landesbeiträgen bezuschusst. Einerseits ließ die Rechtslage keine Konzessionsgenehmigung zu, andererseits hätte man mittels eines öffentlichen Wettbewerbes einen niedrigen Preis erzielen können und somit entsprechendes Steuergeld einsparen können. Wenn man bedenkt, dass ein Abschlag von 10% 20.000.000 Euro ausmachen würde, dann ist die vergebene Konzession sicherlich ein Schaden für die Finanzkassen des Landes. Es hat den Anschein, dass die Konzession Nr. 475 ohne die Mitsprache der Ämter und der Abteilungsdirektion vergeben wurde, die allein für eine rechtmäßige Abwicklung des Aktes zuständig sind. Abschließend ist zu unterstreichen, dass die Konzession de qua (Nr. 475) die einzige und essentiell mögliche Voraussetzung ist, um den Bahnverkehr der SAD entlang der Bahnlinie Bozen-Franzensfeste-Innichen zu gewährleisten. In Wahrheit aber ist die SAD AG nur im Besitz einer Konzession, nämlich der Konzession Nr.179 vom 04.05.2005, die es ihr ermöglicht, den Personentransport auf der Strecke Meran-Mals auszuüben. Diese Konzession ist verfallen und wird von Jahr zu Jahr gemäß L.G. 16/1985 verlängert. Es sei auch darauf hingewiesen, dass Dr. Jellici ab 10.07.2007 Mitglied des Verwaltungsrates der SAD AG ist, und dass er dafür ein üppiges Honorar erhält, obwohl es laut Art. 14, Absatz 1, Buchstabe b) des L.G. vom 10.08.1995 Nr.16 nicht erlaubt ist, Ämter in Gesellschaften mit Gewinnabsicht anzunehmen, außer wenn es sich um unbezahlte Stellen in Genossenschaften handelt oder wenn es sich um Stellen handelt, die Bedienstete des Landes per Gesetz wahrnehmen müssen. In besagtem Fall treten keine dieser zwei Ausnahmen ein. Die SAD AG ist eine private Gesellschaft mit Gewinnabsicht. Die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates wird von den Aktionären vorgenommen und nicht vom Land. Zudem verbietet der Art. 14, Absatz 1, Buchstabe e) des L.G. vom 10.08.1995 Nr.16 das Ausüben eines Amtes, das einen Interessenkonflikt mit sich bringt oder eine inkorrekte Führung des Amtes als Folge hätte. Zusätzlich ist die Tochter des Herrn Dr. Jellici von der SAD AG mit einem zeitlich beschränkten Arbeitsvertrag aufgenommen worden. Warum hat Landeshauptmann Durnwalder eine Kehrtwende gemacht. Nachdem er zuerst Aufklärung verlangt hat und erklärte, Jellici dürfe nicht im Verwaltungsrat der S.A.D. AG sitzen, ist er letzthin sehr still geworden. Es muss verwundern, dass ein Amtsdirektor suspendiert wird, der rechtliche Bedenken bei der Vergabe einer Konzession anmeldet, während ein erstinstanzlich verurteilter und unter Ermittlung der Staatsanwaltschaft stehender Ressortdirektor bleiben darf. Auch diese Konzession soll im Alleingang von Herrn Jellici vorbereitet worden sein, ohne den Abteilungsdirektor und den zuständigen Amtsdirektor mit einzubeziehen. Außerdem hätte in diesem Fall zuvor die Landesregierung einen entsprechenden Beschluss fassen müssen, um diese Konvention überhaupt zu ermöglichen. Einen solchen Beschluss soll die Landesregierung nie gefasst haben. Auch eine Genehmigung zum Beschluss dieser Konvention soll es nicht geben.
Anlage: Pressepapier vom 29. Mai 2009 [PDF] | Fotos der Pressekonferenz Kommentare (0)
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