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Freitag, den 01. März 2013 um 10:33 Uhr |
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In einem haben die Bürgermeister recht: es darf in Sachen Doppelbezügen, Amtszeitbeschränkung und Wirksamkeit von Kürzungen keinen Unterschied zwischen Verwaltern auf Landesebene und Gemeindeebene geben. Da sind im Regionalrat sicher ungerechte Entscheidungen gefallen. Deshalb ist die Streichung der Doppelbezüge für Gemeindeverwalter aber nicht rückgängig zu machen. Diesen Streit sollen sich die SVP-Funktionäre untereinander ausmachen, schließlich sind sie dafür auch mitverantwortlich. Nicht teilen kann ich die Meinung des Laaser Bürgermeisters Tappeiner, der eine Gleichbehandlung der Bürgermeister mit den Landtagsabgeordneten damit begründet, dass die Gemeindeverwalter im Herbst für die „nicht weitsichtig gewesenen“ SVP-Mandatare Stimmung machen sollen. Dazu kann ein direkt gewählter Bürgermeister niemals verpflichtet werden, aber das „System Südtirol“ scheint sich nicht zu ändern.
L. Abg. Pius Leitner
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