Die Freiheitlichen

Weinbar s’Giatl in St. Martin – Ruhestörung?
Montag, 30. Januar 2012 um 16:02 Uhr

Der Unterfertigten sind in der letzten Zeit mehrere Klagen bezüglich Ruhestörung sowie Vandalenakte in St. Martin in Passeier gemeldet worden. Dabei handelt es sich um die „Weinbar s’Giatl“, welche anscheinend die Lizenz vom Land erhalten haben soll und folglich bis 1 Uhr nachts geöffnet bleiben darf. Angeblich hätten sich die betroffenen Anrainer sowohl in der Gemeinde als auch bei den Carabinieri gemeldet, aber bisher hat sich anscheinend nichts getan, da sich niemand wirklich zuständig fühlt. Die Anrainer beklagen vor allem den Lärm bis spät in die Nacht (auch unter der Woche) und an den Wochenenden würden Betrunkene gegen die Hausmauern der angrenzenden Gebäude pinkeln.

 

Die Landesregierung wird um die Beantwortung folgender Fragen ersucht:

 

  1. Sind der Landesregierung ähnliche Klagen aus St. Martin bekannt?
  2. Kennt die Landesregierung das besagte Weinlokal?
  3. Stimmt es, dass die Landesregierung die Lizenz für das Lokal erteilt hat? Wenn ja, was beinhaltet diese Lizenz konkret und wann ist Sperrstunde?
  4. Was rät die Landesregierung den betroffenen Bürgern?

 

L. Abg. Ulli Mair


Hinweis: Antworten auf Anfragen setzen wir in der Regel online, sobald diese durch den Südtiroler Landtag veröffentlicht worden sind. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den Unterzeichner der Anfrage.

 
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