Die Freiheitlichen

Kindergarten – Vorrang für Ausländer?
Mittwoch, 25. Januar 2012 um 17:05 Uhr

In einem Leserbrief äußert eine Mutter aus Brixen ihren Unmut über die gängige Praxis bei der Einschreibung in den Kindergarten. Abgesehen von der Einteilung der entsprechenden Einzugsgebiete, bedarf die Antwort einer Kindergärtnerin nähere Aufklärung. Diese hat den verblüfften Eltern erklärt, Zitat aus dem Leserbrief, „Sollten Immigranten in das Einzugsgebiet Ihres Kindergartens ziehen, haben diese das Vorrecht, und Sie fallen aus der Liste“.

 

An die Landesregierung werden folgende Fragen gerichtet:

 

  1. Welche Kriterien gelten landesweit für die Einteilung der Einzugsgebiete?
  2. Fußt oben genannte Aussage auf der persönlichen Meinung einer Kindergärtnerin oder auf einer entsprechenden Richtlinie?
  3. Wer hat wann gegebenenfalls eine solche Richtlinie festgelegt, dass einheimische Kinder aus der Rangordnung fallen, wenn ins entsprechende Einzugsgebiet Ausländer zuziehen und Bedarf anmelden?
  4. Leitet sich diese Maßnahme vom Geist und Buchstaben des Südtiroler Integrationsgesetzes ab?
  5. Ist dieser Vorfall bzw. diese Richtlinie nicht viel mehr ein krasser Fall von Diskriminierung und ein Fall für die Antidiskriminierungsstelle, falls diese nicht nur Ausländern vorbehalten ist?

 

L. Abg. Pius Leitner


Hinweis: Antworten auf Anfragen setzen wir in der Regel online, sobald diese durch den Südtiroler Landtag veröffentlicht worden sind. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den Unterzeichner der Anfrage.

 
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