Die Freiheitlichen

Amtsentschädigung – Politikerprivilegien
Dienstag, 18. November 2008 um 16:36 Uhr

In weiten Teilen der Bevölkerung findet eine teilweise sehr emotionale Diskussion über die Bezahlung von Politikern statt. Der Umstand, dass selbst die Südtiroler Landesräte mehr verdienen als die deutsche Bundeskanzlerin, hat einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Da ist die jüngste Nachricht, dass Südtirols Landeshauptmann eine höhere Amtsentschädigung erhält als der Präsident der USA, nur noch eine unverständliche Draufgabe. Allgemein erwartet sich die Bevölkerung, dass jene, die ihr immer mehr Belastungen zumuten, bei sich selber ein klares Zeichen setzen und den Sparstift ansetzen. Vor einigen Jahren hat der Trentiner Landeshauptmann, Lorenzo Dellai, veranlasst, dass die Amtsentschädigung für die Mitglieder der Landesregierung, für Verwalter und für externe Mitarbeiter der vom Land kontrollierten Betriebe um 10% gekürzt wurden.
Während die Löhne für die arbeitende Bevölkerung seit Jahren auf dem gleichen Stand blieben, real teilweise sogar sanken, schnellten die Lebenserhaltungskosten in die Höhe. Gleichzeitig wächst die Kritik gegenüber den Politikern, die „sich selber bedienen können und fernab jeglicher Realität agieren“.
Erstmals wurden am 26. Oktober 2003 die Abgeordneten zum Südtiroler Landtag als Landtagsabgeordnete und nicht mehr als Regionalratsabgeordnete gewählt. Daher wäre es nur folgerichtig, dass der Landtag seine Abgeordneten selber bezahlt. Alle Versuche, die Zuständigkeit dafür vom Regionalrat auf den Landtag zu übertragen, wurden in der XIII. Legislaturperiode von der Mehrheit vereitelt. Daher sollten mit der heute beginnenden XIV: Legislaturperiode die dafür notwendigen Schritte gesetzt werden.
Damit ein Politiker sein Amt im Interesse der Bevölkerung frei und unabhängig ausüben kann, soll er anständig bezahlt werden. Es kann aber verlangt werden, dass er auf eine Reihe von Privilegien verzichtet, die dem Normalbürger vorenthalten bleiben.

Um ein Zeichen für Sparsamkeit und Selbstbeschränkung zu setzen,

f a s s t

der Südtiroler Landtag folgenden Beschluss:

Die Landesregierung wird verpflichtet, bei der Erstellung des Haushaltes 2009 folgenden Forderungen Rechnung zu tragen:

  1. Reduzierung der monatlichen Amtsvergütungen für die Mitglieder der Landesregierung
    a) für den Landeshauptmann von 90% auf 75% der festen Monatsbezüge, die den Landtagsabgeordneten zustehen;
    b) für die Landeshauptmannstellvertreter bzw. Landesräte von 80% bzw. 70% auf 50% der festen Monatsbezüge, die den Landtagsabgeordneten zustehen.
  2. Abschaffung jener Fonds für den Landeshauptmann und für die Mitglieder der Landesregierung, deren Ausgaben nicht belegt werden müssen.
  3. Das Mandat eines Landtagsabgeordneten ist mit jenem eines bezahlten Verbandspostens unvereinbar.
  4. Die Kosten der Politik sind innerhalb eines Jahres insgesamt um 20 Prozent zu senken.

Zudem verpflichtet der Südtiroler Landtag das Präsidium, bei der Erstellung des Haushaltes für den Landtag 2009 folgende Maßnahmen vorzusehen:

  1. Die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Landtagspräsidiums wird wie folgt festgesetzt:
    a) für den Präsidenten des Landtages in Höhe von 30% der den Landtagsabgeordneten zustehenden festen monatlichen Bruttobezüge (bisher 50%);
    b) für den Vizepräsidenten des Landtages in Höhe von 20% der den Landtagsabgeordneten zustehenden festen monatlichen Bruttobezüge (bisher 25 %);
    c) für die Sekretäre des Landtagspräsidiums in Höhe von 10% der den Landtagsabgeordneten zustehenden festen monatlichen Bruttobezüge (bisher 12,5%);
  2. Das Präsidium ergreift umgehend die Initiative, damit die Zuständigkeit für die Bezahlung der Aufwandsentschädigung an die Landtagsabgeordneten und für die Leibrenten an den Landtag übertragen wird. Gleichzeitig mit der Kompetenzübertragung werden die Gehälter der Landtagsabgeordneten mit Beschluss des Landtages neu festgelegt, wobei der am Ende der XIII: Legislaturperiode geltende Nettobezug eines Landtagsabgeordneten um 20 Prozent zu kürzen ist.
  3. Am Anfang eines jeden Jahres wird eine namentliche Aufstellung der im Vorjahr den ehemaligen Landtagsabgeordneten ausbezahlten Leibrenten sowie der übertragenen Leibrenten mit Angabe des entsprechenden Beziehers veröffentlicht.

 

L. Abg. Pius Leitner 

L. Abg. Ulli Mair

L. Abg. Roland Tinkhauser

L. Abg. Sigmar Stocker

L. Abg. Thomas Egger

 

Anlage: Diskussion und Abstimmungsergebnis zum Antrag [PDF]

 
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