Die Freiheitlichen

Parteispenden und deren Publikationspflicht
Donnerstag, 15. Dezember 2011 um 09:37 Uhr

Stille und verborgene finanzielle Zuwendungen an politische Parteien bzw. Bewegungen geben unweigerlich das Bild ab, dass sich externe Personen persönliche Vorteile oder unlauteren politischen Einfluss verschaffen wollen. Viele Bürger haben das Gefühl, dass einige Menschen entweder überhaupt oder zumindest schneller zu etwas kommen als andere. Diesen Eindruck gilt es tunlichst zu verhindern und das ist nur durch absolute Transparenz möglich.

 

Dies vorausgeschickt, beschließt der Südtiroler Landtag folgendes:

 

  1. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Vorschriften müssen die gesetzlichen Vertreter von politischen Parteien und Bewegungen die Namen der Spender veröffentlichen, deren Spende mehr als 1.000 Euro pro Jahr ausmacht.
  2. Ab 1.Jänner 2012 ist in Südtirol jedwedes Sponsoring an Parteien verboten
  3. Das Präsidium des Landtages sorgt für die Einhaltung der unter Punkt 1) und Punkt 2) enthaltenen Bestimmungen und legt die Form der Veröffentlichung und der Kontrolle fest.

 

L. Abg. Sigmar Stocker

L. Abg. Pius Leitner

L. Abg. Ulli Mair

L. Abg. Roland Tinkhauser

L. Abg. Dr. Thomas Egger

 

Nach Behandlung des Beschlussantrages im Landtag setzen wir die Diskussion sowie das Abstimmungsergebnis online.

 
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