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SEL – Kauf von Solarparks in Italien |
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Mittwoch, den 19. Juni 2013 um 13:17 Uhr |
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Bezüglich des geplanten Kaufs von Solarparks in Italien durch die SEL AG wird die Landesregierung im Sinne der Geschäftsordnung um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen ersucht:
- Stimmt es, dass weder Landesrat Mussner noch Landeshauptmann Durnwalder über den Inhalt des Beschlusses des SEL-Verwaltungsrates vom 19. April d. J. bezüglich des Kaufs von Solarparks in Italien informiert waren?
- Wenn ja, was hat die Landesregierung seit Bekanntwerden dieses Beschlusses unternommen, nachdem Landeshauptmann Durnwalder öffentlich erklärt hat, dass es "zum jetzigen Zeitpunkt nicht Aufgabe der SEL ist, sich außerhalb Südtirols zu erweitern"?
- Hat die Landesregierung bei der jüngsten Vorstellung des SEL-Erfolgsberichtes für 2012 die eigenmächtige Entscheidung des Verwaltungsrates angesprochen?
- Gibt es weitere Beispiele, wonach sich der SEL-Verwaltungsrat ohne Einverständnis der Eigentümer auf dem Energiesektor bewegt hat?
- Hat die Landesregierung abgeklärt, ob zur Abwicklung des angestrebten Kaufes tatsächlich ein "Vermittler" eingeschaltet wurde und dass dafür eine Summe von 600.000,00 Euro vorgesehen war?
- Um welche Person handelt es sich dabei gegebenenfalls?
- Stimmt es, dass die SEL Projekte favorisiert, die durch "Vermittler" unterbreitet werden?
- Wer hat gegebenenfalls im Verwaltungsrat der SEL welche "Vermittler" für welche Projekte vorgeschlagen?
- Ist der Vorwurf berechtigt, dass Projekte ohne "Protektion" kaum eine Chance haben?
- Gibt es Business-Pläne der SEL, in denen "intermediazione" als Entwicklungskosten angeführt sind? Wenn ja, welche und welche Kosten hatte die SEL dafür jeweils vorgesehen bzw. bezahlt?
L. Abg. Pius Leitner
Hinweis: Antworten auf Anfragen setzen wir in der Regel online, sobald diese durch den Südtiroler Landtag veröffentlicht worden sind. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den Unterzeichner der Anfrage. |
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IMU auf enteignete Gründe rechtens? |
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Donnerstag, den 13. Juni 2013 um 13:19 Uhr |
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In Südtirol kommt es laut Veröffentlichung des Landesgerichtes zu weit über 1.000 Versteigerung jährlich (siehe nachstehende Mitteilung bzw. Ankündigung)
Prossime aste: - März 2013: 115 aste - April 2013: 137 aste - Mai 2013: 167 aste - Juni 2013: 147 aste - Juli 2013: 136 aste
In diesem Zusammenhang ist die Berechnung der IMU bzw. die Feststellung des Steuerpflichtigen problematisch und unverständlich:
Wird eine Immobile versteigert, benötigt das Gericht teilweise über Monate für das Dekret bezüglich der Eintragung des neuen Besitzers in Grundbuchs- und Katasteramt. Laut gesetzlicher Regelung wird die IMU bis zum Datum des Dekretes der Eintragung jedoch noch vom vorhergehenden Besitzer eingefordert, da sich die Gemeinden an den Besitzer laut Grundbuch halten. Das kann zur absurden Situation führen, dass z.B. jemand einen Betrieb ersteigert, diesen (erfolgreich) bewirtschaftet, die Steuer aber vom Vorbesitzer verlangt wird. Es ist kaum anzunehmen, dass dieser finanziell in der Lage ist, die Steuer zu bezahlen, wenn sein Besitz versteigert wurde. Gleichzeitig würde der aktuelle Besitzer "belohnt".
Die Landesregierung wird im Sinne der Geschäftsordnung um die schriftliche Beantwortung folgender fragen ersucht:
- Handelt eine Gemeinde richtig, wenn sie im Falle der erfolgten Versteigerung einer Immobilie die IMU dem Vorbesitzer auflastet?
- Hat die Gemeinde nicht die Möglichkeit den effektiven Besitzer steuerlich zu belangen, wenn dies auch unbürokratisch nachgewiesen werden kann?
- Wie kann sich der Vorbesitzer schadlos halten, wenn das Gericht bei der Durchführung der Eintragung in Grundbuchs- und Katasteramt säumig ist?
L. Abg. Pius Leitner
Hinweis: Antworten auf Anfragen setzen wir in der Regel online, sobald diese durch den Südtiroler Landtag veröffentlicht worden sind. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den Unterzeichner der Anfrage.
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