Die Freiheitlichen

Pflegedienste – ausgewiesener Bedarf und verfügbare Stellen stehen in krassem Widerspruch
Dienstag, 31. August 2010 um 10:38 Uhr

Es steht außer Frage, dass infolge der Veralterung unserer Gesellschaft die Pflege eine immer größere Rolle spielt. Statistiken und Prognosen lassen befürchten, dass auf die öffentlichen Haushalte nicht nur finanzielle sondern auch strukturelle Probleme zukommen.

In Südtirol gibt es einen großen Bedarf an Pflegekräften. Mehrere Organisationen und Institutionen bieten entsprechende Ausbildungskurse an mit dem Versprechen, die Abgänger würden eine sichere Arbeitsstelle erhalten. Dies entpuppt sich scheinbar als Märchen. Tatsächlich bekommen Kursabgänger keine Stelle und fühlen sich in die Irre geleitet.

Von offizieller Stelle wird gerne beklagt, der Bedarf an ausländischen Pflegekräften sei deshalb so groß, weil im Lande kein Pflegepersonal verfügbar sei. Dies scheint aufgrund der Klage von Betroffenen ein Vorwand dafür zu sein, Leute anzustellen, die weniger kosten. Was die Lebenshilfe jüngst beklagt hat, nämlich Lohndumping im Sozialbereich, scheint nur die Spitze des Eisberges zu sein.

Die Aufbaugeneration hat es nicht verdient, von ausländischen Pflegern (die wenig Verständnis für Gewohnheiten, Sprache, Kost, Religion usw. aufbringen) betreut zu werden, wenn einheimische Kräfte verfügbar sind.

 

An die Landesregierung werden folgende Fragen gerichtet:

 

  1. 1. Wie viele Personen haben in den vergangenen drei Jahren entsprechende Ausbildungskurse für Pfleger abgeschlossen?
  2. Wer hat neben der Hannah-Arendt-Schule und dem KVW noch solche Kurse angeboten?
  3. Wie viele Personen, die einen Kurs erfolgreich abgeschlossen haben, haben auch eine Anstellung im Bereich der Pflege erhalten, aufgeteilt auf öffentliche Strukturen und den privaten Bereich?
  4. Wie viele ausländische Pfleger sind derzeit in Südtirol beschäftigt?
  5. Wie viele davon arbeiten in öffentlichen Strukturen und wie viele in Privathaushalten?
  6. Wie viele ausländische Pfleger, die ursprünglich illegal beschäftigt waren, wurden insgesamt saniert?
  7. Welche Funktion erfüllen die Arbeitsämter bei der Vermittlung von Pflegepersonal?
  8. Wie viel hat das Land seit Einführung der vier Pflegestufen ausgegeben, aufgeteilt auf die einzelnen Stufen?
  9. Wie viele Personen sind derzeit in den einzelnen Pflegestufen eingetragen?
  10. Haben sich die Pflegestufen bewährt oder gibt es Bedarf für Änderungen?

 

Um eine schriftliche Beantwortung im Sinne der Geschäftsordnung wird ersucht.

 

L. Abg. Pius Leitner


Hinweis: Antworten auf Anfragen setzen wir in der Regel online, sobald diese durch den Südtiroler Landtag veröffentlicht worden sind. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den Unterzeichner der Anfrage.

 
Gemeinde Brixen - Bestellung eines Mitgliedes des Gemeindeausschusses
Dienstag, 31. August 2010 um 10:36 Uhr

Nach den Bürgermeister-Stichwahlen am 30. Mai 2010 in Brixen wurde die neue Stadtregierung, bestehend aus 6 Stadträten und dem Bürgermeister, also aus 7 Mitgliedern gebildet und im Gemeinderat mittels Wahl bestätigt. Anlässlich der Koalitionsverhandlungen wurde vereinbart, zukünftig den Stadtrat von 7 auf 8 Mitglieder zu erhöhen. Da aber die Gemeindesatzung nur 7 Mitglieder vorsah, mußte eine Satzungsänderung dem Gemeinderat zur Beschlussfassung unterbreitet werden. Dafür braucht es die 2/3 Mehrheit der Stimmberechtigten, die in zwei Sitzungen nicht erreicht wurde. Bei der 3. Sitzung am 26. August 2010 bedurfte es nur noch der einfachen Mehrheit, die auch erreicht wurde. Nach 30 Tagen tritt nun diese Bestimmung in Kraft und dem Gemeinderat soll dann das 8. Mitglied der Stadtregierung vorgeschlagen und zur Wahl gestellt werden.

Da es keine Übergangsregelung gibt, welche die Aufstockung des Ausschusses nachträglich ermöglicht, da der gesamte Ausschuss in einem Wahlgang erfolgen muss und nicht über einzelne Personenvorschläge abgestimmt werden darf, werden an die Landesregierung folgende Fragen gerichtet:

 

  1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage ist es möglich, nachträglich einen zusätzlichen Referenten zu bestellen?
  2. Müsste im konkreten Fall nicht der gesamte bestehende Ausschuss zurücktreten, um dann mit dem zusätzlichen Referenten neu bestätigt zu werden?

 

Um eine schriftliche Beantwortung im Sinne der Geschäftsordnung wird ersucht.

 

L. Abg. Pius Leitner


Hinweis: Antworten auf Anfragen setzen wir in der Regel online, sobald diese durch den Südtiroler Landtag veröffentlicht worden sind. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den Unterzeichner der Anfrage.

 


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