Die Freiheitlichen

Haben die Bürger zu hohe Müllgebühren bezahlt?
Dienstag, 03. August 2010 um 11:00 Uhr

2_ulli-mair_fp_63Wird nun, nach dem Verfassungshofsurteil, den Bürgern die nicht geschuldete Mehrwertsteuer rückerstattet?


Bislang war es gängige Verwaltungspraxis der Gemeinden, die Mehrwertsteuer auf die Müllgebühren zu berechnen. Das Verfassungsgericht hat mit Urteil Nr. 238 vom 24. Juli 2009, Absatz 7.2.3.6, jedoch festgestellt, dass die Müllgebühren nicht als Tarifzahlungen eingestuft werden können. Sie unterliegen also nicht der Steuergesetzgebung.
Eine Mehrwertsteuer von 10% auf Müllgebühren wäre nur dann gerechtfertigt, wenn es sich tatsächlich um einen Tarif handeln würde. Da aber die Müllgebühr „TIA“ (tariffa di igiene ambientale) die alte Gebühr „TARSU“ ersetzt hat, und da ihre ursprüngliche öffentliche Zweckbestimmung beibehalten wurde, ist der Mehrwertsteuerbetrag im Ausmaße von 10% nicht zu rechtfertigen. Wie die Gemeindeverwalter sicherlich wissen, sind die Rechtssprechungen des Verfassungsgerichtes unmittelbar nach der Urteilsverkündung wirksam.

Leider haben sich viele unserer Gemeinden nicht an das Urteil halten wollen. Viele haben auch heuer wieder die Mehrwertsteuer auf die Müllgebühren berechnet. Ist das in Ordnung?

Konsumentenschutzvereinigungen haben schon seit geraumer Zeit auf diese Ungerechtigkeit hingewiesen. Sie haben Musterbriefe vorgefertigt, damit die Bürger entsprechende Rückerstattungsforderungen an die Gemeinden bzw. an die Betreiber der Müllentsorgungsdienste richten können.
Allerdings hat indes die Regierung in Rom fadenscheinige Anstrengungen unternommen, um zu verhindern, dass die Verwaltungen zur Rechenschaft gezogen werden können. In Anbetracht der Grundaufgabe einer bürgernahen und transparenten Verwaltung ist das eine Frechheit! Wenn die Bürger einmal zu wenig oder zu spät zahlen, flattern die Mahnungen gnadenlos ins Haus.
Wie geht es in dieser Sache nun weiter? Werden sich die Gemeindeverwaltungen in Schweigen hüllen und hoffen, dass kein Bürger sein gutes Rückerstattungsrecht einfordert, oder werden die Gemeinden von sich aus den Fehler wieder gut machen und den Südtirolern ihr Geld zurückgeben?

 

Die Landesregierung wird um die Beantwortung folgender Fragen ersucht:

 

  1. Ist das Land über besagtes Urteil in Kenntnis?
  2. Wie sollen sich die Südtiroler Bürger in Anbetracht dieses Urteiles verhalten?
  3. Inwieweit werden die Gemeindeverwaltungen das Verfassungsgerichtsurteil zukünftig berücksichtigen?
  4. Welche Gemeinden haben auch wieder die Mehrwertsteuer auf die Müllgebühren verlangt?
  5. Wurden Gemeinden bereits mit solchen Rückerstattungsforderungen konfrontiert?
  6. Werden die Müllgebühren aufgrund dieses Urteiles in Zukunft niedriger?
  7. Werden die Verwaltungen die nicht geschuldeten Beträge freiwillig rückerstatten?
  8. Wenn nicht, werden die geschuldeten Beträge bei der nächsten Müllgebührrechung abgezogen?
  9. Sollten sich die Gemeinden weigern, jeglichen Rückerstattungsforderungen nach zu kommen, können die Bürger dann entsprechende Anträge um Rückerstattung bei der Steuerkommission in Bozen einreichen?
  10. Welche Summen wurden seit welchem Zeitpunkt irrtümlich von den Gemeinden eingenommen?
  11. Wie viel haben die Gemeinde in den letzten 10 Jahren, aufgeteilt auf die einzelnen Jahre, für die Müllentsorgung eingenommen? Wie viel davon ist auf die Mehrwertsteuer zurück zu führen?
  12. Haben die Gemeinden noch einen Zugang zu allen Müllgebührüberweisungen der letzten 10 Jahre?
  13. Welche Summen werden voraussichtlich von den Gemeinden rückerstattet werden müssen?
  14. Gilt diese Mehrwertsteuerbefreiung auch für die Abwassergebühren?
     

Um eine schriftliche Antwort im Sinne der Geschäftsordnung wird ersucht.


L. Abg. Ulli Mair

 

Hinweis: Antworten auf Anfragen setzen wir in der Regel online, sobald diese durch den Südtiroler Landtag veröffentlicht worden sind. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den Unterzeichner der Anfrage.
 

Kommentare (1)add comment

P R schrieb:

Ergänzungsanregung
Habt Ihr, die Privathaushalte, eigentlich auch Altpapiertonnen?

Wieviel zahlt jeder Haushalt dafür jährlich bzw. wieviel kostet die ihm?

Sollten nicht die Verursacher der Papierflut an Postwürfen die Kosten der Altpapiertonnen tragen???

mfg
22. August 2010

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suedtirol-gehoert-dir_2010

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